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IT Sicherheitsrichtlinie
IT-Sicherheitsrichtlinie – Umsetzung leicht gemacht

IT-Sicherheitsrichtlinie – Umsetzung leicht gemacht

IT-Sicherheit wird durch den Einsatz unterschiedlicher Geräte und Techniken immer komplexer und erfordert immer mehr spezifisches Wissen. Besonders die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung im Jahre 2018 hat viele Anforderungen für Unternehmen, aber auch Arztpraxen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie des Bundes für Ärzte und Ärztinnen sowie für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Kraft getreten, die ein höheres Maß an die IT-Sicherheit in Arztpraxen verlangt.

Als Arzt bzw. Ärztin müssen Sie bereits schon länger darauf achten, dass die Daten Ihrer Patienten und Patientinnen gut aufbewahrt werden und vor fremden Zugriff geschützt sind. Diese Anforderungen werden durch den Einsatz moderner Techniken jedoch immer weiter erschwert. Im Speziellen die elektronische Patientenaktie, dessen Einführung am 1. Januar 2022 erfolgt, verlangt von Ihnen weitere Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz von vertraulichen Daten notwendig sind. Dafür wurde nun die IT-Sicherheitsrichtlinie verabschiedet und die durch Kassenärztliche Bundesvereinigung umgesetzt wird.

Betriebsarten in deutschen Praxen

Praxen können durch unterschiedliche Betriebsarten mit der Telematrikinfrastruktur und dem Internet verbunden sind. Man unterscheidet zwischen dem Reihenbetrieb ohne Internet, dem Reihenbetrieb mit „Sicherem Internet Service“ und dem Parallelbetrieb.
Eine sichere Betriebsart ist der Reihenbetrieb. Bei dieser Betriebsart erfolgt der Schutz von Geräte und Daten durch den Konnektor. Dennoch ist nicht der komplette Schutz Ihrer Praxis garantiert. Computer oder Smartphones , die sich (falls vorhanden) in Ihr Patienten-WLAN-Netzwerk einloggen, können für eine Gefahr der Daten sorgen.

Die häufigste Betriebsart in deutschen Praxen ist der Parallelbetrieb.
Dies bedeutet, dass alle technischen Geräte, die einen Internetzugang benötigt, direkt mit dem Router in Ihrer Praxis angeschlossen sind. Im Gegenzug bedeutet dies, dass Sie eine Firewall zum Schutz Ihrer Praxis benötigen, da bei dieser Betriebsart kein Schutz durch den Konnektor bestehen kann. Dementsprechend verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie eine Firewall, die den Schutz Ihrer Praxis garantiert. Eine Hardware-Firewall wird durch die KBV empfohlen, da eine höhere IT-Sicherheit gewährleistet werden kann.

Umsetzung leicht gemacht – kontaktieren Sie uns!

Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt von Ihnen besondere Kenntnisse der IT-Sicherheit, die nicht einfach durchsetzbar sind. Nicht nur aufgrund der Richtlinie auch zum Schutz Ihrer Patientendaten sollten Sie sich um die Netzwerksicherheit in Ihrer Praxis kümmern. Als regionaler IT-Dienstleister helfen wir Ihnen schnellstmöglich und zuverlässig bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir vereinbaren einen Termin, damit Sie, aber auch Ihre Patienten vor Cyberangriffen geschützt sind!